Keine Eigenprobe entnehmen.
Verdächtige Materialien nicht schleifen, bohren oder brechen. Freigesetzte Fasern sind unsichtbar und lungengängig.
Bevor Böden, Fliesen oder Wände entfernt werden.
Als Grundlage für Ausschreibung und Entsorgung.
Bei Schäden an Bauteilen in älteren Gebäuden.
In Gebäuden mit Baujahr vor 1993 können zahlreiche Baustoffe Asbest enthalten. Fachgerechte Probenahme und eine eindeutige Laboranalyse schaffen Sicherheit vor Sanierung, Rückbau oder Immobilienkauf.
Asbest besteht aus mineralischen Fasern, die sich bei Beschädigung in feinste Bruchstücke aufspalten. Eingeatmet können sie sich dauerhaft in der Lunge festsetzen und schwere Erkrankungen verursachen, oft erst Jahrzehnte später.
In fest gebundenen Produkten wie Faserzement sind die Fasern eingeschlossen, solange das Material intakt bleibt. Schwach gebundene Produkte wie Spritzasbest oder Leichtbauplatten können Fasern schon bei geringer Belastung freisetzen.
Seit 1993 ist die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten. Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen regeln die Gefahrstoffverordnung und die TRGS 519. Sie dürfen nur von sachkundigen Personen und zugelassenen Fachbetrieben ausgeführt werden.
Material unberührt lassen, Bereich nicht weiter bearbeiten und die Probenahme einem Sachkundigen überlassen. Das Laborergebnis zeigt, ob eine Sanierung nötig ist und welche Schutzmaßnahmen gelten.